Ziele

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"Nur wenn möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner bereit sind, sich aktiv einzumischen und Mitverantwortung zu übernehmen, kann Demokratie lebendig werden."

So lautet der Leitspruch der Stiftung MITARBEIT und beschreibt auch das Prinzip der „partizipatorischen Demokratie“. Das zentrale Anliegen ist die Entwicklung der Gesellschaft zu mehr öffentlicher Willensbildung. Gefordert wird eine weitergehende Demokratisierung, verbunden mit einwohnerschaftlichem Engagement aber auch der Schaffung von Möglichkeiten der Partizipation aller EinwohnerInnen an gesellschaftlichen Entscheidungen.
http://www.mitarbeit.de/

Das Grundanliegen der EinwohnerInnenbeteiligung besteht darin, die gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Beteiligung will

Mit einwohnerschaftlichen Rechten im Planungsprozess sind nicht nur privilegierte Gruppen gemeint, sondern insbesondere auch die von marginalisierten, ausgegrenzten Gruppen und zunehmend auch die Rechte der oberen Unterschicht und unteren Mittelschicht. Gemeint sind Rechte auf politische Teilhabe, unversehrte Umwelt, auf Wohnraum, Arbeit, Gesundheit oder lokale Identität: Das Verlangen nach Anerkennung ist ein menschliches Grundbedürfnis. (Ch. Taylor, 1993, S. 15)
http://www.ikzm-d.de/infos/pdfs/Partizipation_und_Raumplanung.pdf http://www.buergergesellschaft.de/politische-teilhabe/modelle-und-methoden-der-buergerbeteiligung/qualitaetsanforderungen-an-die-buergerbeteiligung/anforderungen-fuer-diskursive-verfahren/106213/

Beteiligung setzt aber auch die Möglichkeit voraus, sich umfassend informieren zu können. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) garantiert jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Seit Januar 2006 gilt der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Damit erfolgte auch hier ein Paradigmenwechsel. Die Bundesbehörden sind vielmehr dazu verpflichtet, bestimmte Informationen allgemeiner Art „von Amts wegen“ öffentlich bekannt machen. http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/

Sich informieren zu können bedeutet jedoch nicht nur, freien Zugang zu öffentlichen Informationen zu haben, sondern auch die bildungsmäßige Befähigung, diese Informationen auch verstehen und bewerten zu können. Deshalb ist Bildung eines der wichtigsten Ziele und gleichzeitig Baustein im Beteiligungsprozess.