EinwohnerInnenbeteiligung bezeichnet die Beteiligung bzw. Teilhabe oder „Partizipation" der EinwohnerInnen an politischen Entscheidungen. Der Begriff ist nicht scharf abgegrenzt, bedeutet jedoch die freiwillige politische Einflussnahme, die über die Wahl der politischen VertreterInnen hinausgeht, bezogen auf Entscheidungen in der Kommunalpolitik und bei Planungen.