In den Entwicklungsprogrammen der Länder, den Landesraumordnungsprogrammenen (LROP), findet die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen als grundsätzliches Ziel Berücksichtigung. Die LROPe regeln die meist langfristigen und grossräumigen Nutzungen.
Als das grundlegende Konzept, enthält jedes LROP neben den konkreten Zielsetzungen, raumbezogene Planfeststellungen und Aussagen zu:
- Siedlungs- und Versorgungsstruktur
- Infrastruktur und Wirtschaft
- Sicherung der natürlichen Ressourcen.
Die regionalen Raumordnungsprogramme konkretisieren die landesweiten Aussagen, bezogen auf die regionale Ebene.
Als Instrument ist eine vorausschauende Naturschutzplanung erforderlich. Mehrfachnutzungen von Flächen beispielsweise können eine zunehmende Flächenneuinanspruchnahme verringern. Erneuerbare Naturgüter dürfen langfristig nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden. Landwirtschaft sollte angepasst an die natürlichen Bedingungen betrieben werden.