Darüber hinaus werden spezielle Fachplanungen, wie die Landschaftsplanung und das Planfeststellungsverfahren, durchgeführt. Die Landschaftsplanung dient der Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege.
http://www.bfn.de/0312_planung.html
Die Planfeststellung ist das Rechtsinstrument der Fachplanung, das auf höchster Konkretisierungsebene nach Abwägung aller relevanten Auswirkungen, Zusammenhänge und betroffenen Belange komplexe raumbeanspruchende und in der Regel umweltbelastende Projekte verbindlich in ihrer räumlichen Umgebung verortet. Behördenstellungnahmen fließen ebenso in die Beurteilung mit ein wie die Ergebnisse der Bürger- und Betroffenenbeteiligung. Ein Planfeststellungsbeschluss besitzt Konzentrationswirkung und ersetzt somit alle für ein Vorhaben erforderlichen Einzelgenehmigungen.
http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBrechtmanagement/Planfeststellung.php
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