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Regionalplanung

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Zu den vorrangigen Zielen der nachfolgenden Ebene, der Regionalplanung, zählen die Sicherung und Verbesserung der Umweltqualität und die Raum- und Siedlungsstruktur.  Die Grundsätze der Landesplanung werden räumlich und sachlich konkretisiert, insbesondere durch die Festlegung von Schwerpunktbereichen und sogenannter „Vorbehaltsflächen“. Diese Flächen dienen der Umsetzung bestimmter planerischer Ziele, beispielsweise der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Natur.

Darüber hinaus werden spezielle Fachplanungen, wie die Landschaftsplanung und das Planfeststellungsverfahren, durchgeführt. Die Landschaftsplanung dient der Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege.

http://www.bfn.de/0312_planung.html

Die Planfeststellung ist das Rechtsinstrument der Fachplanung, das auf höchster Konkretisierungsebene nach Abwägung aller relevanten Auswirkungen, Zusammenhänge und betroffenen Belange komplexe raumbeanspruchende und in der Regel umweltbelastende Projekte verbindlich in ihrer räumlichen Umgebung verortet. Behördenstellungnahmen fließen ebenso in die Beurteilung mit ein wie die Ergebnisse der Bürger- und Betroffenenbeteiligung. Ein Planfeststellungsbeschluss besitzt Konzentrationswirkung und ersetzt somit alle für ein Vorhaben erforderlichen Einzelgenehmigungen.
http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBrechtmanagement/Planfeststellung.php
 

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