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Landesplanung

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Die im ROG verankerten Grundsätze werden von den Ländern in den von ihnen aufzustellenden Raumordnungsplänen (LROP) bzw. Entwicklungsprogrammen (LEP) konkretisiert.

Für konkrete Vorhaben von überregionaler Bedeutung (z.B. Bau einer Straßentrasse) ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) vorgeschrieben. Im Rahmen des ROV beschreibt und bewertet ein Gutachten die Auswirkungen des Vorhabens. Berücksichtigt werden sowohl ökologische als auch ökonomische und soziokulturelle Aspekte. Das Gutachten ist nicht rechtsverbindlich, bildet aber die Grundlage für das nachfolgende Zulassungsverfahren.

 

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