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Bodenschutz in der Eingriffsregelung

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In der Vergangenheit wurden Eingriffe in Natur und Landschaft in vielen Fällen vorrangig in Hinblick auf die belebte Umwelt (Pflanzen und Tiere) bewertet und ausgeglichen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden wurden oft in geringem Maße berücksichtigt. Dies hat sich in den letzten Jahren entscheidend gewandelt und ist auch entsprechend in der Umweltgesetzgebung umgesetzt. So ist bspw. seit der Novellierung des Baugesetzbuches  (BauGB) 1993 die Eingriffsregelung auch in der Bauleitplanung anzuwenden. Zudem sind auf den verschiedensten Ebenen Arbeitshilfen und Informationsschriften veröffentlicht, die dem Schutzgut Boden eine neue und adäquate Stellung bei der Betrachtung naturschutzfachlicher Belange einräumen. Das Umweltministerium Baden Württemberg veröffentlichte 2006 die Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der Eingriffsregelung“ (www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de), vom Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen gibt es zahlreiche Beiträge zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und speziell des Schutzgutes Boden (www.nlwkn.niedersachsen.de).
 

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