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FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)

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Im Falle der möglichen Beeinträchtigung eines der Schutzgebiete innerhalb des Netzes Natura 2000 durch einen Plan oder ein Projekt schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens vor.

Die für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele stehen dabei im Vordergrund. Prüfgegenstand einer FFH-VP sind somit:

  • Lebensräume einschließlich ihrer charakteristischen Arten (Anhang I FFH-RL)
  • Arten bzw. Vogelarten einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte (Anhang II FFH-RL bzw. Anhang I Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie)
  • biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische
  • Funktionen oder Besonderheiten, die für o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind

http://www.bfn.de/0316_ffhvp.html

 

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