Die für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele stehen dabei im Vordergrund. Prüfgegenstand einer FFH-VP sind somit:
- Lebensräume einschließlich ihrer charakteristischen Arten (Anhang I FFH-RL)
- Arten bzw. Vogelarten einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte (Anhang II FFH-RL bzw. Anhang I Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie)
- biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische
- Funktionen oder Besonderheiten, die für o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind
http://www.bfn.de/0316_ffhvp.html
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