Die Verfahrensschritte der UVP sind in Teil 2 des UVPG geregelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 9 UVPG) ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Die Anlage 1 UVPG enthält eine Liste der in jedem Fall UVP-pflichtigen Anlagen.
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Die Verfahrensschritte der UVP sind in Teil 2 des UVPG geregelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 9 UVPG) ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Die Anlage 1 UVPG enthält eine Liste der in jedem Fall UVP-pflichtigen Anlagen.
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