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Bewertung nachhaltiger Entwicklung

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Wie erkennen wir, dass wir die Ziele, die wir uns für eine nachhaltige Entwicklung gesteckt haben, auch tatsächlich erreichen werden? International gültige Kriterien bzw. Indikatoren, auf die sich alle Staaten geeinigt haben und als allgemeingültige Messlatte angelegt werden könnten, um den Grad des Erreichten abzulesen und Impulse für eine bestimmte Entwicklungstrends zu geben, gibt es nicht. Verschiedene Vorschläge werden auf nationaler und internationaler Ebene diskutiert.

Die im April 2002 veröffentlichte „Nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung“ weist 21 Indikatoren zu 4 Themengebieten aus. Zu den Indikatoren wurden größtenteils quantitative Zielvorgaben formuliert, die als Messlatte dienen.

  • Generationengerechtigkeit
    Ressourcenschonung, Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Flächeninanspruchnahme, Artenvielfalt, Staatsverschuldung, Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge, Innovation, Bildung
  • Lebensqualität
    Wirtschaftlicher Wohlstand, Mobilität, Ernährung, Luftqualität, Gesundheit, Kriminalität
  • Sozialer Zusammenhalt
    Beschäftigung, Perspektiven für Familien,  Gleichberechtigung,  Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen
  • Globale Verantwortung
    Entwicklungszusammenarbeit, Märkte öffnen

Mit ihrer Hilfe soll die Entwicklung von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft in Deutschland beobachtet werden. Der erste Fortschrittsbericht wurde im Jahr 2004 veröffentlicht, gefolgt vom Indikatorenbericht 2006 und 2008 des Statistischen Bundesamtes.  
Mehr Informationen dazu finden Sie hier    

Der „ökologische Fußabdruck“ ist eine einfache Metapher, hinter der sich eine wissenschaftliche Methode verbirgt, die den Ressourcenverbrauch eines einzelnen oder auch einer Gruppe von Menschen beschreibt. Damit ist auch er ein Indikator für nachhaltige Entwicklung. (s. Lexikon für Nachhaltigkeit)

Auf nationaler aber auch auf internationaler Ebene werden verschiedene Vorschläge für Indikatoren diskutiert.

So gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitsgruppen sowohl auf Seiten der Bundesregierung bis hinunter auf die Ebene der Kommunen als auch auf Seiten der Nichtregierungsorganisationen und kommunalen Netzwerke, die sich mit der Entwicklung von Indikatorensätzen und der vertikalen Integration von Nachhaltigkeitsstrategien und den damit verbundenen Aspekten befassen. Im Indikatorensatz der Bundesrepublik Deutschland finden sich solche der EU - Ebene, während die EU-Nachhaltigkeitsindikatoren Prinzipien des Bundesindikatoren enthalten.

Ein Indikatorensystem, das eine „nachhaltige Entwicklung“ abbilden und gleichzeitig Tendenzen aufzeigen soll, muss auch sogenannte „Prozessindikatoren“ beinhalten. Denn nur sie zeigen die Systembeziehungen und Wechselwirkungen im Entwicklungsprozess auf. So beschreiben Prozessindikatoren beispielsweise die Art und Weise des Zusammenwirkens aller Akteure, den Grad der Transparenz im Prozess oder die Zielorientierung. Darüber hinaus muss nachhaltige Entwicklung vollständig in allen drei Dimensionen Berücksichtigung finden.

Ein Indikatorensystem, das den Prozess und/oder die Ökologie, die Ökonomie und das soziale Geschehen nicht gleichwertig einbezieht, bleibt eine Teilbetrachtung des Ganzen.

 

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