Aus: Weiterentwicklung raumordnungspolitischer Leitbilder und Handlungsstrategien
(Beschluss der 32. MRO vom 28.04. 2005, 3. Absatz)
Nachhaltige Raumentwicklung bedeutet vor allem die Sicherung der vielfältigen Raumfunktionen durch aktives Management räumlicher Ressourcen und Raumnutzungen im Spannungsfeld zunehmender Nutzungskonflikte in vielen Regionen und vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines sparsamen Umgangs mit der Ressource Boden. Die Aufgabe der Raumordnung zur überfachlichen sowie überörtlichen Abstimmung und Koordination der verschiedenen Planungen ist zu stärken, um die unterschiedlichen Nutzungsansprüche, Entwicklungspotenziale und Schutzinteressen im Raum miteinander in Einklang zu bringen. Im Sinne eines nachhaltigen Managements der Raumnutzung, des Ressourcenschutzes und der Sicherung von Entwicklungspotenzialen ist es Aufgabe der Raumordnung von Bund und Ländern, die ökonomischen, sozialen und ökologischen Ziele der Nachhaltigkeit zu integrieren. Sie hat Sorge dafür zu tragen, dass der wirtschaftlichen Entwicklung und den Mobilitätsbedürfnissen auch zukünftig Raum gegeben wird und dass neue flächenhafte Nutzungsansprüche wie z.B. Energiegewinnung und nachwachsende Rohstoffe angemessen Berücksichtigung finden.
Das Bundesraumordnungsgesetz (ROG) gibt den gesetzlichen Rahmen für die nachhaltige Raumentwicklung im gesamten Bundesgebiet vor. Aufgrund der föderalen Struktur erfolgt die Umweltplanung in Deutschland auf drei Ebenen:
Landesplanung
Regionalplanung
Kommunale Planung
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