Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)sind Altlasten wie folgt definiert:
Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
- effektive Altlastensanierung sowie
- die Revitalisierung von kontaminierten Industriestandorten und deren Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf.
http://www.umweltbundesamt.de/boden-und-altlasten/altlast/web1/start.htm
Schadstoffe aus Altlasten gelangen meist oberflächennah in den Untergrund und werden durch einsickerndes Regenwasser in die Tiefe verlagert. Dort können sie sich anreichern, je nach geologischem Aufbau an anderen Schichten verharren, oder sie gelangen gar bis ins Grundwasser. Erreichen Schadstoffe das Grundwasser, entsteht eine neue Situation. Denn durch Wasserströmungen werden sie weiter transportiert, wenn auch meist langsam. So kann verunreinigtes Wasser weit von der eigentlichen Schadensquelle auftreten und großflächig Gebiete belasten. Die Höhe der Konzentration und Art des Schadstoffes bestimmen sein Gefahrenpotenzial.
Die Bodenschutz- und Altlastenverordnung konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen, bestimmt Sicherungs-, Dekontaminations- und Beschränkungsmaßnahmen, regelt Verfahrensfragen bei der Sanierung und legt Anforderungen an die Vorsorge gegen schädliche Bodenbelastungen fest.
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