Der Begriff umfasst dabei nicht nur Rohstoffe im Sinne natürlich vorliegender und wirtschaftlich nutzbarer Lagerstätten und Energieträger, sondern auch die Umweltmedien Luft, Wasser und den belebten obersten Bereich der Erdkruste, den Boden samt seiner Fauna und Flora. In der Umweltgesetzgebung wird für die Umweltmedien auch vielfach der Begriff Schutzgüter verwendet.
http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBsonstiges/Ressourcen.php
http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBrechtmanagement/Umweltschutz.php
Hinter dem Schutzgut Boden steht auch gleichzeitig die Ressource Fläche, als Lebensraum für Flora und Fauna und zum Nutzen für den Menschen. Die Ressourcen sind weitgehend begrenzt, d.h. sie können nicht beliebig beansprucht werden, ohne dass Schäden auftreten, die nicht mehr rückgängig zu machen sind und das Gleichgewicht der anderen drei Medien stören.
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